Bodennaher Einsatz von unbemannten Fluggeräten auf
landwirtschaftlichem Grund
Für den Einsatz von Drohnen auf landwirtschaftlichem Grund wurde am Montag, den 07. November 2022 ein nationales Standardszenario über die Nachrichten für Luftfahrer (NfL 2022-1-2649) bekanntgegeben. Dieses kann von Drohnenbetreibern ab sofort genutzt werden.

Hintergrund dieser Sonderregelung ist, dass beim Einsatz von unbemannten Fluggeräten zu landwirtschaftlichen Zwecken auch der Abwurf von Gegenständen zur Schädlingsbekämpfung notwendig ist. Auch ein solcher Abwurf von Kleinstgegenständen hat eine zwangsläufige Einordnung in die Betriebskategorie „speziell“ zur Folge.
Das „Nationale Standardszenario zum bodennahen Einsatz von unbemannten Fluggeräten auf landwirtschaftlichem Grund (DE.STS.FARM)“ ermöglicht Drohnenbetreibern im Rahmen bestimmter Voraussetzungen ein erleichtertes behördliches Verfahren für den Betrieb.