Ausnahmen für Deutsche UAS-Betreiber einer Schwarmoperation zum Zwecke einer Lichtshow in der speziellen Kategorie
Bei Drohnen-Lichtshows in der speziellen Kategorie ist es aufgrund der verlängerten Ausnahmegenehmigung vom Luftfahrt-Bundesamt weiterhin nicht erforderlich, jedes unbemannte Luftfahrzeug mit einem grünen Blinklicht auszurüsten. Hintergrund ist der Widerspruch zum Zweck der Drohnen-Lichtshow.
Ebenfalls ist es aufgrund möglicher Interferenzen beim Betrieb des Drohnenschwarms nicht erforderlich, jedes unbemannte Luftfahrzeug mit einem Fernidentifikationssystem auszustatten. Es reicht aus, mindestens ein aktives und aktuelles Fernidentifikationssystem während der Lichtshow einzusetzen.
Information zur Versicherung bei Drohnenshows
Bei Drohnenshows muss nicht unbedingt jede einzelne Drohne versichert werden, es genügt eine systenbezogene Versicherungsbemessung, da Drohnenshows technisch und betrieblich als integrierte Gesamtsysteme mit zentraler Steuerung, einheitlicher Verantwortlichkeit und geschlossenem Sicherheitskonzept zu bewerten sind.
Bitte beachten Sie die Ausnahmegenehmigung des Luftfahrt-Bundesamtes sowie die Klarstellung zur Versicherung bei Drohnenshows vom Bundesministerium für Verkehr:

