Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Ausnahmen für UAS-Betreiber bei Drohnen-Lichtshows verlängert

Ausnahmen für Deutsche UAS-Betreiber einer Schwarmoperation zum Zwecke einer Lichtshow in der speziellen Kategorie

Bei Drohnen-Lichtshows in der speziellen Kategorie ist es aufgrund der verlängerten Ausnahmegenehmigung vom Luftfahrt-Bundesamt weiterhin nicht erforderlich, jedes unbemannte Luftfahrzeug mit einem grünen Blinklicht auszurüsten. Hintergrund ist der Widerspruch zum Zweck der Drohnen-Lichtshow.

Ebenfalls ist es aufgrund möglicher Interferenzen beim Betrieb des Drohnenschwarms nicht erforderlich, jedes unbemannte Luftfahrzeug mit einem Fernidentifikationssystem auszustatten. Es reicht aus, mindestens ein aktives und aktuelles Fernidentifikationssystem während der Lichtshow einzusetzen.

Bitte beachten Sie die Ausnahmegenehmigung des Luftfahrt-Bundesamtes:

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