Anträge für den Einflug in geografische Gebiete
Anträge für Flüge innerhalb geografischer Gebiete liegen im Zuständigkeitsbereich der Landesluftfahrtbehörden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Flugort. In der unten dargestellten Tabelle sind die Landesluftfahrtbehörden mit den jeweiligen für die Antragstellung erforderlichen Dokumente aufgelistet.