Zwischen dem 30. August 2025 ab 00:00 Uhr (MESZ) bis zum 15. September 2025 06:00 Uhr (MESZ) ist der Drohnenbetrieb wegen eines polizeilichen Einsatzes in Rosenheim eingeschränkt. In diesem Gebiet gelten die Vorgaben für geografische Gebiete gemäß § 21h Absatz 3 Nummer 11 Luftverkehrs-Ordnung.
Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 926 m (0,5 NM) begrenzt mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 47.85993N 12.12640E und erstreckt sich vom Boden bis
120 m über dem Boden.
Zuständig für das geografische Gebiet ist die Polizei Bayern.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Ersten Polizeihauptkommissar Fritz unter
ks-uls@polizei.bayern.de sowie telefonisch unter 0162/2463054.
Bitte beachten Sie die Informationen anbei:
Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH