A drone flies in the nature

Digital Platform for Unmanned Aviation

ED-R Heilbronn

Vom 04. März 2026, 15:00 Uhr (MEZ) bis zum 05. März 2026 17:00 Uhr (MEZ) wird in Heilbronn ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet. In diesem Gebiet gelten die Vorgaben für geografische Gebiete gemäß § 17 Absatz 1 Satz 2 Luftverkehrs-Ordnung.

Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 3,7 km (2 NM) mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 49.14444N 9.21500E begrenzt und erstreckt sich vom Boden bis 1829 m über Meeresspiegel (6000 ft AMSL). 

In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten 
Luftfahrtsystemen untersagt. 

Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind  

- Flüge der Polizei bzw. im Auftrag der Polizei, 
- Flüge mit unbemannten Luftfahrtsystemen durch die Bundesstelle für 
- Flugunfalluntersuchung und 
- Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz. 

Alle berechtigten Ein-, Aus- und Durchflüge von unbemannten Luftfahrtsystemen und 
Flugmodellen sind vorab beim Führungsstab des Polizeipräsidiums Heilbronn unter der
Telefonnummer 07131 104-2710 anzumelden und stehen unter dessen Vorbehalt. 

Bitte beachten Sie die Informationen anbei:

Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH.

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