Vom 22. April 2024 bis zum 26. April 2024 ist der Drohnenbetrieb südlich von Roth verboten. Das Betriebsverbot für Drohnen und Modellflugzeuge gilt für die Zeiträume (lokale Zeit):
- Montag, 22. April: 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr (MESZ)
- Dienstag bis Donnerstag (23. bis 25. April): jeweils 07:00 bis 18:00 Uhr (MESZ)
- Freitag, 26. April: 07:00 bis 12:00 (MESZ)
Das Gebiet erstreckt sich vom Boden bis 304 m (1000 ft).
Den Inhalt des NOTAM sowie einen Kartenausschnitt finden Sie hier zum Download:
Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH